Rehabilitationsangebot für Privatpatienten, Abrechnung detailliert

Gesunden im heilsamen Nordseeklima

Ihre Beihilfestelle und/oder Ihre private Krankenversicherung haben Ihnen eine stationäre Rehabilitation bewilligt. Nun können Sie sich selbst eine geeignete Klinik aussuchen. Schön, dass Sie gerade auf unserer Webseite sind! Denn spätestens jetzt sollten wir uns kennen lernen.

Wenn Sie die Nordsee lieben, sie erkunden möchten und eine Klinik suchen, in der Sie

  • individuell betreut und beraten werden,
  • eine medizinische und therapeutische Versorgung nach den aktuellen schulmedizinischen
    Verfahren erhalten,
  • zusätzlich alternative Heilmethoden nutzen können,
  • und darüber hinaus diese Gesundheitsangebote in einer familiären, freundlichen und
    maritimen Atmosphäre erleben möchten,

... dann sind Sie bei uns "in den besten Händen".

Sie möchten auch eine Begleitung mitbringen? In der Rubrik Begleitpersonen informieren
wir Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten.


Anmeldung und Buchung

Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihre Beihilfe und ggf. Ihre private Krankenversicherung die detaillierte Abrechnung oder die pauschale Abrechnung bevorzugen.

Zusammen mit Ihrer Anmeldung benötigen wir bitte ein ärztliches Attest mit den Diagnosen, die rehabilitiert werden sollen.

Sollte Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine Kostenzusage Ihrer Krankenversicherung oder Bei­hilfekasse vorliegen, so können wir Ihnen zu Ihrem Wunschtermin vorerst ein Zimmer oder Apartment unverbindlich reservieren.

Diese Reservierung können wir bis 90 Tage vor dem geplanten Kurantritt aufrecht erhalten. Spätestens dann benötigen wir Ihre Festbuchung bzw. Terminbestätigung oder Stornierung.

Unsere Klinik ist nach der Beihilfeverordnung des Bundes als beihilfefähiges "Sanatorium" anerkannt. Weitere Informationen darüber finden Sie in unseren Infoblättern.


Preise gültig ab 01.01.2024

Standard-Einzelzimmer:122,00 €
Standard-Doppelzimmer 2 Personen (Patienten): 122,00 € pro Tag + Person

Weitere wichtige Informationen zu Ihrer Kur/Reha-Maßnahme (z.B. Preise, An-/Abreise …) finden Sie hier.



Unsere Preise verstehen sich inkl. Unterkunft, Vollpension und Pflege.

Nicht enthalten sind bei der detaillierten Abrechnung ärztliche, therapeutische und sonstige Leistungen wie Kurtaxe, Medikamente, Zimmeraufpreise, Kosten für Begleitpersonen und sonstige Wahl-Zusatzleistungen gemäß unserem Leistungsverzeichnis. Alle diese Positionen werden separat in Rechnung gestellt.

Nach der ersten Aufenthaltswoche ist eine 50 %-ige Anzahlung zu leisten. Bei Abreise ist die Restsumme für Ihren Aufenthalt per EC-Karte im PIN-Verfahren, bar oder per Master-Visacard zu begleichen.

Ein Rücktrittsrecht besteht bis 90 Tage vor Anreisetag. Wir bitten um Verständnis, dass bei späterer Stornierung eine Gebühr von 50 % des niedrigsten Tagessatzes für Unterkunft und Verpflegung anfällt. Wir empfehlen daher eine Reiserücktrittsversicherung.

Sollte Ihre Versicherung bzw. Beihilfekasse wider Erwarten Ihren Antrag auf medizinische Rehab­ilitation ablehnen, so können wir Ihnen unsere Privatkuren als interessante Alternative auf Selbstzahlerbasis anbieten.


Unsere Einrichtung
  • erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V (Reha)
  • verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V (Reha / GKV / Vorsorge)
  • verfügt über eine Preisvereinbarung (Pauschale) mit einem Sozialversicherungsträger

Der Informationsbedarf zur Beihilfe ist erheblich. Immer wieder gibt es gesetzliche Neuregelungen, von denen auch die Vorschriften zur Beihilfe erfasst sind.

Als Service für die Besucher der Webseite www.beihilfevorschriften.de wird Ihnen eine PDF mit den wichtigsten Regelungen zu den Beihilfevorschriften in Bund und Ländern zur Verfügung gestellt.

Die Vorschriften zur Beihilfe ändern sich - sowohl beim Bund als auch in den Ländern - manchmal sogar mehrmals im Jahr.

Die Regelungen zur Beihilfe sind für die rund 3,5 Mio. Berechtigte bei vielen Gesundheitsfragen von grundlegender Bedeutung.

Mit dem PDF können Sie sich einen Überblick zu den Beihilfevorschriften in Bund und Ländern verschaffen.

Herausgeber des PDFs ist das Netzwerk „Marketing Öffentlicher Dienst“, dem auch der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) angehört.

Weitergehende Informationen zur Beihilfe finden Sie auf

http://www.beihilfevorschriften.de

Bei Fragen rund um die Beihilfe wenden Sie sich bitte per E-Mail an

info@beihilfevorschriften.de.

Die GesundheitsKlinik „Stadt Hamburg“ ist PARTNER dieses Netzwerks.

GesundheitsKlinik Stadt Hamburg GmbH

Im Bad 35 · 25826 St. Peter‑Ording

Telefon: 04863 / 86 ‑ 0
E-Mail: info@gesundheitsklinik.com