Allgemeine Geschäftsbedingungen der GesundheitsKlinik „Stadt Hamburg" GmbH
Stand Januar 2024
Sehr geehrte Patienten,
die Mitarbeiter der GesundheitsKlinik „Stadt Hamburg" GmbH (nachfolgend Klinik oder GSH genannt) behandeln Sie qualifiziert und umfassend nach den neuesten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnissen. Auch in sonstigen Belangen werden Sie bestmöglich betreut. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dazu, einen reibungslosen Klinikbetrieb zu gewährleisten und Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Die AGB sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
Gender-Konformität: Die in den AGB verwendete männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche wie auch auf diverse Personen.
§ 1 Anmeldung
Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch und für den Anmelder sowie auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Der Anmelder steht für deren Einhaltung der Vertragsverpflichtungen genauso ein wie für seine eigene. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung und einer schriftlichen Bestätigung durch die Klinik zustande. Privatversicherte und Selbstzahler haben auch ohne vorliegende Kostenzusage die Möglichkeit, ein Zimmer bis 90 Tage vor Anreisetermin unverbindlich vorzureservieren. Ohne vorliegende Terminbestätigung durch den Patienten behält sich die Klinik eine anderweitige Vergabe des Zimmers vor. Terminbestätigung durch die Klinik und Anreise sind nur dann möglich, wenn der Klinik die angeforderten Patientenunterlagen vollständig vorliegen und die Aufnahmekonditionen greifen (siehe § 9). Bei Nichterfüllung behält sich die Klinik vor, die Anmeldung zu stornieren. Bei gesetzlich Versicherten ist eine Terminierung nur mit vorliegender Kostenzusageerklärung der Krankenkasse möglich.
Der Patient wird in der Klinik vollstationär aufgenommen. Je nach Angebot erstrecken sich die allgemeinen Leistungen auf die Unterbringung im Patientenzimmer mit Nasszelle, Vollverpflegung sowie ausreichend medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Versorgung je nach medizinischer Notwendigkeit.
§ 2 Verlängerung des Aufenthaltes
Verlängerungszimmer können bereits bei der Reservierung des Zimmers auf eigenes Risiko mit gebucht werden. Ein Verlängerungszimmeranspruch besteht nicht. Die Verlängerung der Rehabilitationsbehandlung erfolgt ausschließlich aus medizinischen Gründen in Absprache mit dem zuständigen Klinikarzt und bedingt die Genehmigung des Kostenträgers sowie ggf. einen Zimmerwechsel.
§ 3 An- und Abreisezeit
Die Zimmer sind voraussichtlich ab ca. 13 Uhr bezugsfertig. Am Abreisetag bitten wir, das Zimmer bis 9:30 Uhr freizugeben. Ansonsten wird dieser Tag dem Patienten persönlich in Rechnung gestellt.
§ 4 Ausstattung der Zimmer
Alle unsere Zimmer verfügen über eine eigene Nasszelle mit Dusche und WC, außerdem Telefon, TV-Gerät und WLAN.
§ 5 Leistungsumfang
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag, den Leistungsbeschreibungen des aktuell gültigen Leistungsverzeichnisses, der Homepage bzw. der Sonderangebote, sowie diese Vertragsgrundlage geworden sind, und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reservierung.
Ein Anspruch auf Chefarztbehandlung besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
§ 6 Verpflegung
Die Verpflegung der Klinik beinhaltet immer eine Vollverpflegung. Eine preisliche Reduzierung oder Verrechnung bei Nichtinanspruchnahme ist nicht möglich. Die im Speiseraum angebotenen Speisen und Getränke dürfen ausschließlich dort verzehrt werden.
§ 7 Vertragsänderungen
Die Klinik behält sich Änderungen vor, die auf sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen beruhen, und über die der Anmelder vor der Buchung informiert wird. Nach Vertragsabschluss sind nur unerhebliche Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen gestattet, die dem Anmelder unverzüglich mitgeteilt werden.
§ 8 Rücktrittsrecht
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 90 Tage vor Anreisedatum möglich. Wir bitten um Verständnis, dass bei späterer Stornierung eine Gebühr von 50% des niedrigsten Tagessatzes für Rehabilitanden bzw. 50% des Zimmerpreises für alle anderen Personen (Begleitpersonen, Gäste) anfällt. Wir empfehlen daher, bei verbindlicher Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
§ 9 Aufnahmebedingungen
Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn uns die Genehmigung des Kostenträgers sowie alle angeforderten medizinischen Unterlagen vorliegen, diese durch einen unserer Klinikärzte geprüft wurden und er einen Reha-Aufenthalt in der Klinik befürwortet. Im Rahmen dieser Prüfung erfolgt ein Abgleich mit unseren Aufnahmekriterien. Sollte eine Aufnahme aus medizinischer Sicht nicht möglich sein, behalten wir uns vor, die Anmeldung aus diesem Grund zu stornieren.
§ 10 Zahlungsbedingungen
Liegt die Kostenübernahmeerklärung eines Leistungsträgers (z.B. gesetzliche Krankenkasse) vor, rechnet die Klinik den Aufenthalt mit dem Leistungsträger direkt ab. Der ggf. fällige Eigenanteil wird dem Patienten direkt in Rechnung gestellt und ist bei Abreise zu begleichen.
Bei Selbstzahlern und privat Versicherten erfolgt die Rechnungsstellung am Ende des Aufenthalts direkt an den Patienten. Nach der ersten Aufenthaltswoche ist eine Anzahlung von 1.500 € auf den Reha-Aufenthalt zu leisten. Bei Abreise ist der Restbetrag in bar, per EC-Karte im PIN-Verfahren oder per Kreditkarte (Master/Visa) zu be-zahlen. Der Patient ist für eine komplikationslose und komplette Zahlung aller entstandenen Leistungen vor bzw. bei Abreise verantwortlich (Tageslimit). Entstandene Laborkosten und Arztleistungen nach GOÄ werden zeitnah vom Labor bzw. der Arztabrechnungsstelle direkt an die Heimatadresse versendet.
Alle in unseren Informationsmaterialien angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Sankt Peter-Ording.
§ 11 Unterbrechung der Rehabilitationsmaßnahme
Eine Beurlaubung bzw. Unterbrechung während der vollstationären Reha-Maßnahme ist nur aus zwingenden Gründen und nur mit Genehmigung des behandelnden Klinikarztes möglich. Eine Unterbrechung ab drei Tagen gilt für den Kostenträger als Abbruch der Reha-Maßnahme.
§ 12 Patientenakte
Die gesamte medizinische, pflegerische und therapeutische Dokumentation in der Patientenakte und sonstige Aufzeichnungen sind Eigentum der Klinik. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe der Originale. Kopien sind auf Wunsch gegen eine Aufwandsentschädigung erhältlich.
§ 13 Hausordnung
Der Patient ist an die Hausordnung gebunden (Bestandteil der Patienten-Informationsmappe auf den Zimmern). Insbesondere ist zu beachten:
§ 14 Haftung
Geld und Wertsachen bis max. 500 € können im Kliniksafe (Rezeption) deponiert werden. Ansonsten kann keine Haftung für eingebrachte Gegenstände übernommen werden. Für Beschädigungen an mitgebrachten Gegenständen oder Fahrzeugen haftet die Klinik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern. Alle Haftungsansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bis drei Tage nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung der Klinik schriftlich anzuzeigen. Ansonsten entfällt der Haftungsanspruch. Die Benutzung unserer kostenpflichtigen Parkplätze und das Abstellen von Fahrrädern auf unserem Gelände erfolgen auf eigene Gefahr.
§ 15 Datenschutz
Die Gesundheitsklinik „Stadt Hamburg“ GmbH (GSH) beschränkt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf ein Minimum, das notwendig ist zur Anbahnung oder zur Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Patienten. Die GSH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten darüber hinaus nur im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung durch den Patienten oder auf der Grundlage eines datenschutzrechlichen Erlaubnistatbestandes oder einer gesetzlichen Verpflichtung. Das Verarbeiten von Daten umfasst auch das Speichern und Übermitteln erhobener personenbezogener Daten. Die GSH speichert ausschließlich Daten auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Nutzer ist berechtigt, personenbezogene Daten gemäß Artikel 4 Abs. 1 Nr. 1 DSGVO auf den uns einzureichenden Unterlagen unkenntlich zu machen. Die GSH wird dem Patienten auf Verlangen Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilen. Der Patient hat das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten und die Sperrung unzulässiger, nicht mehr erforderlicher Daten, die aufbewahrungspflichtig sind.