Beauftragte/r Medizinproduktesicherheit der Gesundheitsklinik „Stadt Hamburg“ GmbH
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) hat die GesundheitsKlinik „Stadt Hamburg“ GmbH eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit benannt. Diese/r fungiert als zentrale Kontaktstelle für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung erforderlicher Sicherheits- und Korrekturmaßnahmen.