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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GesundheitsKlinik „Stadt Hamburg" GmbH (Stand November 2022)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GesundheitsKlinik „Stadt Hamburg" GmbH (Stand November 2022)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, die Beschäftigten der GesundheitsKlinik „Stadt Hamburg" GmbH (nachfolgend Klinik genannt) sind mit Ihrer ganzen Kraft bestrebt, Sie qualifiziert und umfassend nach den neuesten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnissen zu behandeln wie auch in sonstigen Belangen bestmöglich zu betreuen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Gewährleistung eines reibungslosen Klinikbetriebes und zur Feststellung Ihrer Rechte und Pflichten. Sie sind für beide Vertragsparteien verbindlich.

§ 1 Anmeldung
Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder/Interessenten, auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder/Interessent wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung und einer schriftlichen Bestätigung durch die Klinik zustande. Privat Versicherte und Selbstzahler haben auch ohne vorliegende Kostenzusage die Möglichkeit, ein Zimmer bis 90 Tage vor Anreisetermin unverbindlich vorzureservieren. Ohne vorliegende Terminbestätigung des Patienten behält sich die Klinik eine anderweitige Vergabe des Zimmers vor. Eine Anreise ist nur dann möglich, wenn die angeforderten Unterlagen der Klinik vollständig vorliegen. Bei Nichterfüllung behält sich die Klinik vor, die Anmeldung zu stornieren.
Bei gesetzlich Versicherten ist eine Terminierung nur mit vorliegender Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse möglich.
Der Patient wird in der Klinik vollstationär aufgenommen. Je nach Angebot erstrecken sich die allgemeinen Leistungen auf die Unterbringung im Patientenzimmer mit Nasszelle, Vollverpflegung sowie ausreichend medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung je nach medizinischer Notwendigkeit.

§ 2 Kurverlängerungen
Verlängerungszimmer können bereits bei der Reservierung des Zimmers auf eigenes Risiko hin mit gebucht werden. Ein Verlängerungszimmeranspruch besteht nicht. Die Verlängerung der Rehabilitationsbehandlung erfolgt ausschließlich aus medizinischen Gründen in Absprache mit dem zuständigen Arzt und bedingt ggf. einen Zimmerwechsel.

§ 3 An- und Abreisezeit
Die Zimmer sind voraussichtlich ab ca. 13 Uhr bezugsfertig. Am Abreisetag bitten wir, das Zimmer bis 10 Uhr freizugeben, ansonsten wird dieser Tag dem Patienten persönlich in Rechnung gestellt.

§ 4 Ausstattung der Zimmer
Alle unsere Zimmer verfügen über eine eigene Nasszelle mit Dusche und WC, Telefon und TV-Gerät.

§ 5 Leistungsumfang
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag, den Leistungsbeschreibungen des aktuell gültigen Prospektes, der Homepage bzw. der Sonderangebotsbeschreibungen, sowie sie Vertragsgrundlage geworden sind und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reservierung.
Ein Anspruch auf Chefarztbehandlung besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.

§ 6 Verpflegung
Die Verpflegung der Klinik beinhaltet immer eine Vollverpflegung. Eine preisliche Reduzierung oder Verrechnung bei Nichtinanspruchnahme ist nicht möglich. Die im Speiseraum angebotenen Speisen und Getränke dürfen ausschließlich dort verzehrt werden.

§ 7 Vertragsänderungen
Die Klinik behält sich Änderungen vor, die auf sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen beruhen und über die der Anmelder/Interessent vor der Buchung informiert wird. Nach Vertragsabschluss sind nur unerhebliche Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen gestattet, die dem Anmelder unverzüglich mitgeteilt werden.

§ 8 Rücktrittsrecht
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 90 Tage vor Anreisedatum möglich. Wir bitten um Verständnis, dass bei einer späteren Stornierung eine Gebühr von 50% des niedrigsten Tagessatzes für Rehabilitanden bzw. 50% des Zimmerpreises für alle anderen (Begleitpersonen, Gäste) anfällt. Wir empfehlen daher eine Reiserücktrittskostenversicherung bei verbindlicher Buchung abzuschließen.

§ 9 Aufnahmebedingungen
Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn uns alle angeforderten medizinischen Unterlagen vorliegen und diese durch einen unserer Klinikärzte geprüft wurden. Im Rahmen dieser Prüfung erfolgt ein Abgleich mit unseren Aufnahmekriterien. Sollte eine Aufnahme aus medizinischer Sicht nicht möglich sein, behalten wir uns vor, die Anmeldung aus diesem Grund zu stornieren.

§ 10 Zahlungsbedingungen
Liegt eine Kostenübernahmeerklärung eines Leistungsträgers vor (z.B. gesetzliche Krankenkasse), rechnet die Klinik den Aufenthalt mit dem Leistungsträger direkt ab. Der ggf. fällige Eigenanteil wird dem Patienten direkt in Rechnung gestellt und ist bei Abreise zu begleichen.
Bei Selbstzahlern und privat Versicherten erfolgt die Rechnungsstellung am Ende des Aufenthalts direkt an den Patienten. Nach der ersten Aufenthaltswoche ist eine Anzahlung von 1.500 € auf Ihren Reha-Aufenthalt zu leisten. Bei Abreise ist der Restbetrag in bar, per EC-Karte im PIN-Verfahren oder per Kreditkarte (Mastercard/Visacard) zu zahlen. Der Patient ist für eine komplikationslose und komplette Zahlung der entstandenen Leistungen vor bzw. bei Abreise verantwortlich (Tageslimit). Entstandene Laborkosten und Arztleistungen nach GOÄ werden zeitnah vom Labor bzw. der Arztabrechnungsstelle direkt an die Heimatadresse versandt.
Alle in unseren Informationsmaterialien angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Sankt Peter-Ording.

§ 11 Kurunterbrechung
Eine Beurlaubung bzw. Unterbrechung während der vollstationären Therapie ist nur aus zwingenden Gründen und nur mit Genehmigung des behandelnden Klinikarztes möglich. Zur Information: eine Unterbrechung ab drei Tagen gilt für den Kostenträger i.d.R. als Abbruch der Maßnahme.

§ 12 Patientenakte
Die gesamte medizinische, pflegerische und therapeutische Dokumentation in der Patientenakte und sonstige Aufzeichnungen sind Eigentum der Klinik. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe der Originale. Kopien werden selbstverständlich auf Wunsch gegen eine Aufwandsentschädigung gefertigt.

§ 13 Hausordnung
Der Patient ist an die Hausordnung gebunden (Bestandteil der Patienten-Informationsmappe auf den Zimmern). Insbesondere ist zu beachten:
· das Rauchen ist nur in dem ausgewiesenen Raucherbereich gestattet
· das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet

§ 14 Haftung
Geld und Wertsachen bis max. 500,00 € können im Kliniksafe (Rezeption) deponiert werden. Ansonsten kann keine Haftung für eingebrachte Gegenstände übernommen werden. Für Beschädigungen an mitgebrachten Gegenständen oder Fahrzeugen haftet die Klinik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern. Alle Haftungsansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bis drei Tage nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung der Klinik schriftlich anzuzeigen. Ansonsten entfällt der Haftungsanspruch. Die Benutzung unserer kostenpflichtigen Parkplätze und das Abstellen von Fahrrädern auf unserem Gelände erfolgen auf eigene Gefahr.

§ 15 Datenschutz
Die Gesundheitsklinik „Stadt Hamburg“ GmbH (GSH) beschränkt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf ein Minimum, das notwendig ist zur Anbahnung oder zur Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Patienten oder zur Durchführung der vom Patienten gewünschten Dienstleistung. Die GSH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten darüber hinaus nur im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung durch den Patienten oder auf der Grundlage eines datenschutzrechlichen Erlaubnistatbestandes oder einer gesetzlichen Verpflichtung. Das Verarbeiten von Daten umfasst auch das Speichern und Übermitteln erhobener personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten werden aber nur dann verarbeitet, wenn der Patient die Erlaubnis aktiv, z. B. zur Durchführung eines Antrags, gegeben hat. Die GSH speichert Daten ausschließlich auf Grundlage der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Nutzer ist berechtigt, personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 DSGVO auf den uns einzureichenden Unterlagen unkenntlich zu machen. Die GSH wird dem Patienten auf Verlangen Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilen. Der Patient hat das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten und die Sperrung unzulässiger, nicht mehr erforderlicher Daten, die aufbewahrungspflichtig sind.

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